Information über die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von Herrn Amtsrichter Christoph Maier. 


Alles andere als einen trockenen Vortrag erwarteten die Senioren vor kurzem im Gasthaus Heilmeier. Immer wieder wird in den Medien, Zeitungen oder Internet über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht berichtet. Nun hat die Senioren Union Rottal Inn Süd unter der Leitung von Michael Behnken dieses Thema erneut aufgegriffen. Und den zuständigen Amtsrichter Christoph Maier vom Amtsgericht Eggenfelden zu diesem heißen Thema eingeladen. Viele Fragen, die wir uns stellen sollten, erläuterte Maier. Anhand eines einfachen, vorgedruckten Formulares das er austeilte ging Maier mit ihnen diese Punkte durch. Der beiinhaltet hat : brauche ich eine Patientenverfügung, ist sie sinnvoll, reicht sie aus wenn ich ins Krankenhaus komme? Wofür sollte ich den überhaupt Vorsorge treffen ? Maier bezifferte : mit dieser lege ich fest, wie ich später ärztlich behandelt und pflegerisch umsorgt werden möchte. Weiter so Maier er, solange ich mich verbal oder sonst äußern kann, hat dies immer Vorrang. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen. Beim zweiten Teil an dem Nachmittag ging es um die Vorsorgevollmacht. Wem erteile ich diese ? Das ist oft eine sehr große Vertrauenssache. Über einen Betreuer entscheide ich, er wird häufig aus der Familie oder Freundeskreis genommen. Als Betreuer heißt es auch „Augen auf „ ich darf auch Widerspruch einlegen, kann auch meinem Bauchgefühl vertrauen ! Habe ich keinen ernannt, wird mit im Krankheitsfall einer vom Amt gestellt. Die Vorsorgevollmacht umfasst Gesundheitsfürsorge/ Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögensvorsorge, Behörden, Post und Fernmeldeverkehr, sowie Grundstückgeschäfte. Eine solche ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person Vollmachtsurkunde bei Vornahme eines Rechtsgeschäftes im Original vorlegen kann,so Maier. Laut Kabinettsbeschluss von vergangener Woche sollen künftig Verheiratete berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen. Bisher ging nichts ohne schriftliche Vorlage. Dies war bis vor kurzem nicht möglich, es wurde ein Betreuer eingesetzt. Wenn ich nichts hinterlegt hatte. Klar, sachlich, verständlich und sehr lebendig, vermittelte er den Anwesenden diese Punkte. Als kleine Anmerkung zum Schluss, die Patientenverfügung sollte jährlich auf den Inhalt überprüft werden, das sich mein Wille nicht geändert hat. Dies solle ich mit meiner Unterschrift kennzeichnen. So lustig es klingt am besten zu den Weihnachtskugeln geben, so wird es nicht übersehen. Denn Weihnachten kommt jedes Jahr.